Zu viele Worte

09.01.2024 |

Das Dokument „Fiducia supplicans“ steht sich selbst im Weg.

Schon vor 25 Jahren kritisierte der Wiener Pastoraltheologe Paul Michael Zulehner die Anfälligkeit kirchlicher Verantwortungsträger für eine besondere Krankheit. Zulehner nannte sie „Logorröe“ – „kirchlicher Wortdurchfall“.  
 
Ein Infekt, der nicht beherrschbar ist, wie jetzt  einmal mehr deutlich wurde. Und das ausgerechnet beim umstrittenen Thema der kirchlichen Segnung von homosexuellen Paaren. Ausgangspunkt war das von der Glaubenskongregation herausgegebene Dokument „Fiducia supplicans“. Darin wird auf der Grundlage eines erweiterten Verständnisses dessen, was ein Segen ist, einerseits die Segnung von Paaren in sogenannten „irregulären Situationen“ gutgeheißen, andererseits die Gültigkeit der Lehre zu Ehe und Sexualität betont. Dies geschieht freilich in einer so weitschweifigen und gleichzeitig verschlungenen Sprache, dass es kirchlichen „Normalverbrauchern“ schwerfällt, diesen Text überhaupt zu lesen.  

Aber auch die gegensätzlichen Reaktionen auf das römische Dokument weisen Symptome der „Logorröe“ auf. Aufseiten der Reformer wurde der Text als „bahnbrechend“ oder gar als „Revolution“ charakterisiert. Haben sie ihn wirklich gelesen? Demgegenüber witterten die selbsternannten Glaubenshüter am rechten Rand der kirchlichen Meinungsskala Verrat an der reinen Lehre und sogar „Gotteslästerung“. Geht es ihnen wirklich noch um die Sache? 

Offenbar verunsichert von solchen Äußerungen sowie der Kritik mancher Bischofskonferenzen, ließ sich Glaubenswächter Kardinal Fernández dazu hinreißen, eine Art „Erklärung zur Erklärung“ nachzuschieben, die wiederum deutlich von der besagten Krankheit gekennzeichnet ist. Bis hin zu ausufernden praktischen Hinweisen wie dem, dass eine Segnung nur zehn bis 15 Sekunden dauern darf.  

Es ginge auch klarer und verständlicher. Gefragt nach Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare im Erzbistum Freiburg, verwies Erzbischof Stephan Burger vor einigen Wochen beim Diözesanrat auf das Prinzip der „kanonischen Billigkeit“. Es bezeichnet die Möglichkeit, eine von geltenden Regeln des Kirchenrechts abweichende Einzelfallentscheidung zu treffen, die den betroffenen Menschen, ihrem Anliegen und ihrer Situation besser gerecht wird. In der Praxis dürfte dies des Öfteren vorkommen. 

Da sich die kirchliche Lehre zu Ehe und Sexualität den jüngsten römischen Dokumenten zufolge ohnehin nicht geändert hat und in absehbarer Zeit nicht ändern wird, hätte es eine Erläuterung wie die von Erzbischof Burger auch getan. Weniger wäre mehr, ehrlicher und würdiger gewesen.  
 
Michael Winter