Eine Leistung
23.05.2024 |
Deutschland wird 1949 aufgrund des berechtigten Drucks der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs als Bundesstaat gegründet. Es galt, in Anknüpfung an das vor 1933 bestehende Staatengebilde, das keine nachhaltige Prägung durch die Weimarer Zwischenzeit erfahren konnte, sich letztlich an die vor allem im 19. Jahrhundert entwickelten Strukturen anzulehnen. Diese waren gekennzeichnet durch weitgehend selbstständige Länder innerhalb eines Staatenverbandes mit einem Zentralstaat und Gliedstaaten. Mit der Aufrechterhaltung der föderalen Struktur mit seinerzeit elf neu gegründeten Ländern und einem diese zusammenführenden Zentralstaat an der Spitze ist es mit dem Grundrechtekatalog an der Spitze der neuen bundesstaatlichen Verfassung vorbildlich gelungen, die einzelnen Länder durch verbindende gemeinsame Werte zusammenzuführen.
Ein Gastkommentar des Verfassungsrichters a. D., Siegfried Broß, zu 75 Jahre Grundgesetz
Betrachtet man die beiden Entwicklungslinien für die Würdigung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nach seiner bisherigen Lebensdauer von 75 Jahren, tritt die außergewöhnliche und herausragende gedankliche und politische Leistung der Mütter und Väter des Grundgesetzes im Jahr 1949 geradezu leuchtend hervor: Mit der Gestaltung des Grundrechtekatalogs und seiner Anordnung an der Spitze des Verfassungstextes mit dem Schutz der unverletzlichen Menschenwürde ist entgegen vielerlei Verlautbarungen keine Kreation einer neuen Menschensicht verbunden, vielmehr ist das wirklich Neue der Entwurf einer neuen Staatsorganisationsstruktur.
Deutschland wird 1949 aufgrund des berechtigten Drucks der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs als Bundesstaat gegründet. Es galt, in Anknüpfung an das vor 1933 bestehende Staatengebilde, das keine nachhaltige Prägung durch die Weimarer Zwischenzeit erfahren konnte, sich letztlich an die vor allem im 19. Jahrhundert entwickelten Strukturen anzulehnen. Diese waren gekennzeichnet durch weitgehend selbstständige Länder innerhalb eines Staatenverbandes mit einem Zentralstaat und Gliedstaaten. Mit der Aufrechterhaltung der föderalen Struktur mit seinerzeit elf neu gegründeten Ländern und einem diese zusammenführenden Zentralstaat an der Spitze ist es mit dem Grundrechtekatalog an der Spitze der neuen bundesstaatlichen Verfassung vorbildlich gelungen, die einzelnen Länder durch verbindende gemeinsame Werte zusammenzuführen.
Die 1949 für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland entwickelte Organisationsstruktur ist beispielhaft und kann als Vorbild für die Entwicklung rechtsstaatlich-demokratischer Staatswesen wie auch für umfassende Staatenverbindungen dienen. Es geht darum, wie historisch-politisch und kulturell völlig verschiedenartige Staaten in einem Staatenverbund zusammengeführt werden können, um Bewahrung der Eigenart und Identität der sich zusammenfindenden Mitglieder der neuen Staatenverbindung, ohne dass die nationale und individuelle Identität verletzt werden. Gleichwohl braucht es verbindende, allgemein anerkannte und unveräußerliche Grundwerte – letztlich alle eine Ausprägung der Menschenwürde und des allen Menschen ohne Unterschied zukommenden gleichen Wertes.
Der Rechtswissenschaftler Siegfried Broß war von 1998 bis 2010 Richter des Bundesverfassungsgerichts.