Job weg wegen Kirchenaustritt - "Froh, dass nun Entscheidung da ist"

18.03.2026 |

Raus aus der Kirche, raus aus dem Job? Die Sozialpädagogin Judith Bleser ging jahrelang dagegen vor. Jetzt stärkte der EuGH die Beschäftigten bei kirchlichen Trägern. Die Klägerin ist erleichtert.

Eine Darstellung der Justitia in Frankfurt.
 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Kirchenaustritt allein kein pauschaler Kündigungsgrund durch einen kirchlichen Arbeitgeber sein kann. "Ich bin froh, dass nun eine Entscheidung da ist", erklärte die Sozialpädagogin Judith Bleser aus Hessen laut einer Mitteilung ihrer Anwältin nach dem Urteil am Dienstag. "Der EuGH hat sich heute erfreulich deutlich geäußert und meine Position bestätigt." Bleser war 2019 von ihrem katholischen Arbeitgeber entlassen worden, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit.
Die Klägerin arbeitete in einer Beratungsstelle etwa für Schwangere beim katholischen Wohlfahrtsverband Caritas. Gegen ihre Kündigung klagte sie unter anderem mit dem Argument, dass auch nicht-katholische Kolleginnen unter den Beschäftigten seien. Der EuGH folgte dieser Argumentation: Es sei eine Diskriminierung, wenn man wegen eines Kirchenaustritts gekündigt werden könne, obwohl für die Tätigkeit die Kirchenmitgliedschaft gar nicht erforderlich sei.
 
Bleser: Urteil für viele Menschen wichtig
Das Gericht äußerte zudem, dass sich ein Mitarbeiter durch einen Austritt nicht automatisch von den Grundsätzen und Grundwerten der katholischen Kirche distanziere. Bleser hatte ihren Austritt damit begründet, dass für sie ein zusätzliches Kirchgeld erhoben wurde. Diese Sonderform der Kirchensteuer musste gezahlt werden, weil ihr Ehemann nicht katholisch war und über ein hohes Einkommen verfügte.
"Das Urteil wird über meinen Fall hinaus für viele Menschen wichtig sein, die im Gesundheits- und Sozialsektor bei kirchlichen Einrichtungen beschäftigt sind", so Bleser. Die Caritas ist mit rund 740.000 Mitarbeitenden einer der größten Arbeitgeber Deutschlands. Bei den Bistümern und anderen katholischen Arbeitgebern arbeiten weitere 180.000 Menschen, etwa als Kindergärtner, Hausmeister, Ärzte, Bildungsreferenten und Verwaltungskräfte. Die evangelische Kirche inklusive ihrem Wohlfahrtsverband Diakonie hat etwa 930.000 Mitarbeitende.
 
Blesers Fall muss nun noch vom Bundesarbeitsgericht entschieden werden. Das Gericht hatte den EuGH um Auslegung von EU-Recht in der Frage gebeten. Der katholische Arbeitgeber beruft sich im Verfahren auf das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
 
KNA