Eine missglückte Debatte

22.07.2025 |

Die Folgen der gescheiterten Wahlen zum Bundesverfassungsgericht beschäftigen die Öffentlichkeit – und haben Spuren auch in der Kirche hinterlassen. Eine Zusammenstellung der Positionen im Debatten-Dschungel. 

Frauke Brosius-Gersdorf ist Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht.
 
Im Zentrum der Diskussionen steht die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf mit ihren Äußerungen zur Abtreibungsfrage. Welche Position vertritt die Potsdamer Verfassungsrechtlerin?

Brosius-Gersdorf schrieb 2024 im Abschlussbericht einer von der Ampel-Regierung eingesetzten Kommission zum Thema Abtreibung: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ In der ZDF-Talkshow von Markus Lanz präzisierte die Juristin: „Ich bin nie eingetreten für eine Legalisierung oder Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt.“ Falsch sei auch, „dass ich gesagt haben soll oder geschrieben haben soll, dass der Embryo kein Lebensrecht hat“. Richtig sei vielmehr, dass sie für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase eingetreten sei. „Straffrei ist er schon heute, aber er ist rechtswidrig, und ich bin der Meinung, dass er aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtmäßig sein sollte.“ Dahinter stehe „ein ganz schwieriger und hochsensibler Güterkonflikt zwischen den Grundrechten des Embryos auf der einen Seite, seinem Lebensrecht, und den Grundrechten der Frau auf der anderen Seite“. Als entscheidend für die Auflösung dieses Güterkonflikts wertete Brosius-Gersdorf, „dass die Grundrechte des Embryos und die Grundrechte der Frau nicht in allen Phasen der Schwangerschaft gleich zu gewichten waren. Sondern dem Lebensrecht des Embryos habe ich in der Frühphase der Schwangerschaft ein geringeres Gewicht in der Gegenüberstellung mit den Grundrechten der Frau beigemessen und in den späteren Phasen ein höheres.“

Zwischenzeitlich wurden auch Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf laut – wie ist der aktuelle Stand?

Experten kamen mittlerweile zu dem Schluss, dass der Plagiatsvorwurf unbegründet sei.

Welche Position übernahm die katholische Kirche im Konflikt?

Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl hatte die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf in einer Predigt scharf kritisiert und von einem „innenpolitischen Skandal“ gesprochen. Mittlerweile haben beide miteinander telefoniert. Das Gespräch sei „von gegenseitigem Respekt geprägt“ gewesen, teilte das Erzbistum mit. Gössl habe dabei eingeräumt, über die Position der Juristin zum Thema Lebensschutz falsch informiert gewesen zu sein. Zuvor hatte er gesagt, Brosius-Gersdorf bestreite angeblich das Lebensrecht ungeborener Menschen. Das bedaure er nachdrücklich. Auch die Bischöfe Stefan Oster (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg) hatten die Entscheidung für Frauke Brosius-Gersdorf kritisiert. „Diese Frau hat es nicht verdient, so beschädigt zu werden“, sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing: „In dieser gesamten Debatte ist viel schiefgelaufen.“ Viele der mit der Richterwahl befassten Personen seien dadurch beschädigt worden. Die Initiative Maria 2.0 kritisierte namentlich die Bischöfe Oster, Voderholzer und Gössl. 

Wie positioniert sich die katholische Kirche in der Abtreibungsdebatte?

Die katholische Kirche pocht auf das vollgültige Lebensrecht und die Schutzwürdigkeit des Menschen von Anfang an, also von der Befruchtung der Eizelle an. Menschenwürde gelte auch für das ungeborene Leben und lasse sich nicht graduell abstufen. Ansonsten drohe die Gefahr, dass auch das Leben von behinderten und schwerkranken Menschen als weniger schutzwürdig eingestuft werde. Dies widerspräche dem Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und der biblisch begründeten Gottebenbildlichkeit des Menschen.  

Was steckt hinter der Hetzkampagne gegen Brosius-Gersdorf?

Rechte Online-Medien machten gegen die Juristin mobil, bis hin zu Morddrohungen. Der „Bayrische Rundfunk“ sieht den Ursprung der Kampagene am 1. Juli. Damals schrieb „Apollo News“, ein rechtspopulistisches Online-Medium, vermeintliche Ziele der Juristin seien: „Impfpflicht, Grundgesetz gendern, AfD verbieten“. Im vergangenen Jahr hatte Brosius-Gersdorf in einer TV-Sendung gesagt, dass sie für ein AfD-Verbotsverfahren sei, „wenn es genügend Material gibt“. Rechten Kreisen gilt sie seitdem offenbar als Feindbild. Noch am selben Tag hatte Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt den Artikel auf „X“ geteilt und erklärt: „Muss verhindert werden!“ Ab dem dritten Tag wurde dann das Thema Abtreibung forciert. „Rechte Medien stellten plötzlich fest, dass mit dem Thema Abtreibung noch weit größere Kreise bis hin zur Kernwählerschaft der Union mobilisiert werden konnten“, heißt es im „Bayrischen Rundfunk“. Die Kampagne nahm Fahrt auf.  

Wie kommt es zu den Missverständnissen um die Position der Juristin?

Frauke Brosius-Gersdorf argumentierte zunächst juristisch, nicht moralisch: Mit ihrem Hinweis, die Menschenwürde anders zu gewichten, sucht sie das rechtliche Instrumentarium zu gewichten, um die Kollision der Grundrechte sauber zu definieren. Für Lebensschützer und die christlichen Parteien ist „Menschenwürde“ dagegen zunächst eine moralische Größe, die nicht relativiert werden darf. 

KNA/KBL